Heute besteht eine Berufslaufbahn oft aus vielen Stationen. Einzelne Ausbildungen sind aufgrund der zunehmenden Teamorientierung und der Projektarbeit immer weniger das zentrale Einstellungskriterium.
Im modernen Berufsalltag finden die Stärken unterschiedlichster Begabungen und Qualifikationen Eingang in die Arbeit. Anpassungsfähigkeit und der Wille, Neues zu erlernen, sind dabei Grundvoraussetzungen.
Berufliche Weiterbildung
Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung soll die Vermittlungschancen des Arbeitslosen deutlich verbessern. Berücksichtigt werden sollen dabei eigene Fähigkeiten, insbesondere der bisherige berufliche Werdegang und Vorkenntnisse, aber auch persönliche Voraussetzungen wie körperliche und geistige Eignung. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren entscheidet der zuständige SGB II Leistungsträger nach Beratung, inwieweit der Abbau von Qualifikationsdefiziten zur beruflichen Eingliederung führen kann.
Hierbei kommt der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes und der Mobilitätsbereitschaft eine hohe Bedeutung zu. Ziel ist es, dass der Arbeitslose nach Abschluss der Weiterbildung mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann.
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein weist u.a. das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann die Bildungsinteressentin bzw. der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
