Pflichten

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Mann vor Tafel mit Stellenanzeigen
Quelle: 
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Wer hilfebedürftig ist, weil er keine Arbeit findet, kann mit der Unterstützung der Gemeinschaft rechnen. Im Gegenzug muss er alles unternehmen, um seinen Lebensunterhalt wieder selbst zu verdienen. Das ist sozial gerecht.

Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen jedes zumutbare Job-Angebot annehmen. Zumutbar ist auch eine Erwerbtätigkeit, die im Hinblick auf die Ausbildung als geringerwertig anzusehen ist. Allerdings schützt der Gesetzgeber Arbeitsuchende vor sittenwidrigen Arbeitsbedingungen oder Lohnangeboten. Sittenwidrig ist ein Lohn, der mindestens 30 Prozent unter Tarif oder der ortsüblichen Entlohnung liegt.

Wenn in der Region keine Beschäftigung zu finden ist, kann die Grundsicherungsstelle den Umzug nahe legen. Selbstverständlich berücksichtigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die familiäre Situation. Junge alleinstehende Arbeitslose müssen mobiler sein als Arbeitslose mit Familie.

Findet ein Arbeitsuchender keine reguläre Vollzeitstelle, bieten Mini-, Midi- und Teilzeitjobs die Gelegenheit, immerhin einen Teil des Lebensunterhalts selbst zu verdienen. Dieses Einkommen trägt dazu bei, die Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung zu vermindern. Freibeträge sorgen dafür, dass derjenige, der arbeitet, mehr Geld in der Tasche hat als derjenige, der nicht arbeitet.