Arbeit ist eine Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wie alle anderen Arbeitslosengeld II-Empfänger haben Migrantinnen und Migranten, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, Anspruch auf Förderung, Service und Geldleistungen der Grundsicherung.
Alle Ausländer, die über eine Bleibeperspektive in Deutschland verfügen, haben Anrecht auf intensive individuelle Förderung. Ausgenommen sind demnach nur Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (d. h. insbesondere Asylbewerber und Duldungsinhaber).
Mangelnde Deutschkenntnisse sind nach wie vor die Hauptursache für Integrationsprobleme. Manchmal aber eröffnet die Muttersprache einer Migrantin bzw. eines Migranten aber auch Chancen auf die Vermittlung in Arbeit.Wenn der persönliche Ansprechpartner mit einer Migrantin bzw. einem Migranten eine Eingliederungsvereinbarung trifft, fließen diese besonderen Aspekte ebenso ein wie persönliche Fähigkeiten. Zugleich stellt der Ansprechpartner den individuellen Förderbedarf fest. Auch hier geht es oft darum, ob der Migrant oder die Migrantin gut genug Deutsch spricht. Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes müssen Ausländer, die in Deutschland bleiben wollen, deshalb gegebenenfalls einen Integrationskurs belegen. Die Ausländerämter wie auch die leistungsbewilligenden Stellen können zur Teilnahme auffordern; bei Weigerung besteht die Möglichkeit von Sanktionen.
Das eigene Geschäft: Migranten und Selbstständigkeit
Die Bereitschaft von Migrantinnen und Migranten, sich mit einem eigenen Unternehmen selbstständig zu machen, ist im Schnitt höher als bei ihren deutschen Mitbürgerinnen und Mitbürgern.
Legale Unternehmensgründungen von Migrantinnen und Migranten bieten Chancen für die deutsche Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Wie eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung in Mannheim belegt, sichern Unternehmen von Migranten derzeit etwa eine Million Arbeitsplätze.
