Fragen zum Einkommen/Vermögen

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Sollte ich wenigstens eine geringfügige Beschäftigung ausüben, wenn ich Arbeitslosengeld II beziehe?

Ja, schließlich sollen Sie als erwerbsfähige leistungsberechtigte Person alle Möglichkeiten ausschöpfen, die Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden. Hierbei sind die Regelungen zur Berücksichtigung von Erwerbseinkommen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende so ausgestaltet, dass sie einen Anreiz zur Arbeitsaufnahme und Deckung des Bedarfs aus eigenem Einkommen setzen.

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Ich möchte gern am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. Momentan beziehe ich Arbeitslosengeld II. Bekomme ich einen Freibetrag für die Aufwendungen? Macht es bei der Ansetzung des Freibetrages einen Unterschied, ob ich in Teilzeit oder in Vollzeit am Bundesfreiwilligendienst teilnehme?

Auch während der Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Das während des Dienstes gezahlte Taschengeld und weitere Leistungen werden beim Arbeitslosengeld II als Einkommen berücksichtigt. Dabei wird für Werbungskosten und Versicherungsbeiträge mindestens ein Betrag von 175 Euro monatlich vom Taschengeld abgesetzt. Dies gilt unabhängig vom zeitlichen Umfang des Freiwilligendienstes.

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Darf ich mein Auto behalten, wenn ich Arbeitslosengeld II beziehe?

Ein Auto oder Motorrad ist für viele Arbeitnehmer unverzichtbar, um ihren Arbeitsort zu erreichen. Daher wird ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nicht als Vermögen berücksichtigt. Zur Prüfung der Angemessenheit ziehen die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter anderem die Größe der Bedarfsgemeinschaft heran, die Anzahl der Kfz in der Gemeinschaft und den Zeitpunkt des Erwerbs.

Autos, deren Verkauf weniger als 7.500 Euro einbrächte, gelten von vornherein als angemessen.

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Gelten die Freibeträge für alle Einkommensarten?

Nein, bei Einnahmen, die nicht aus Erwerbstätigkeit stammen (zum Beispiel Zinsen oder Renten), gilt der Grundfreibetrag nicht. In diesen Fällen wird aber der Abzug von Versicherungsbeiträgen und Beiträgen zur Riester-Rente wie nachfolgend unter Frage "Wie wird das Einkommen aus Erwerbstätigkeit auf das Arbeitslosengeld II" beschrieben vorgenommen.

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Gelten Unterhaltszahlungen, die ich bekomme, als Einkommen?

Ja, die Zahlungen werden als Einkommen angerechnet. Wenn minderjährige Kinder Unterhaltszahlungen eines Elternteils erhalten, werden diese aber nur bei dem Bedarf des Kindes berücksichtigt. Sofern aufgrund von Unterhaltszahlungen das Kindergeld nicht in vollem Umfang für die Bedarfsdeckung des Kindes eingesetzt werden muss, wird der übersteigende Betrag beim kindergeldberechtigten Elternteil als Einkommen anspruchsmindernd auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

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Gilt Kindergeld als Einkommen?

Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Arbeitslosengeldes II bzw. Sozialgeldes einbezogen.

Deshalb bekommen die Kinder von Arbeitslosengeld II Beziehern aber nicht weniger staatliche Leistungen. Die maßgebenden Regelbedarfe für Kinder sind höher als das Kindergeld. Sie betragen ab 1.1.2012 in den Altersstufen 0 bis unter 6 Jahre 219 Euro; 6 bis unter 14 Jahre 251 Euro; 14 bis unter 18. Jahren 287 Euro, 18 bis unter 25. Jahren 299 Euro, wenn sie im Haushalt der Eltern leben.

Kindergeld für volljährige Kinder wird bei den Eltern nicht als Einkommen eingerechnet, wenn das Kind nicht mehr im Haushalt lebt, und das Geld nachweislich an das Kind weitergeleitet wird.

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Ich bin Türke und möchte mit 65 zurück in meine Heimat gehen. Da habe ich mir für das Alter ein Haus gebaut. Muss ich jetzt verkaufen?

Sie müssen den Besitz des Hauses auf jeden Fall bei ihrem Antrag angeben. Ob die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Immobilie als Vermögen berücksichtigen, ist im Einzelfall zu entscheiden. Es kann dazu führen, dass Sie keine Leistungen erhalten.

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Ich habe Anrecht auf eine Betriebsrente. Spielt das bei meinem Antrag auf Arbeitslosengeld II eine Rolle?

Betriebliche Altersversorgungen bleiben bei der Vermögensanrechnung außer Betracht, wenn sie ausschließlich arbeitgeberfinanziert sind und ein Zugriff auf diese vor Eintritt des Versorgungsfalles ausgeschlossen ist (§ 2 BetrAVG). Bei betrieblichen Altersversorgungen, die mischfinanziert oder allein durch den Arbeitnehmer finanziert sind, muss für den arbeitnehmerfinanzierten Anteil im Einzelfall geprüft werden, ob er zu Geld gemacht werden kann. Dabei kommt es auf die konkrete Vertragsgestaltung (Bezugsrechte, Ansprüche, Beleihbarkeit) und den gewählten Durchführungsweg an (Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds). Zu beachten sind bei beiden Varianten jedoch die Verwertungsmöglichkeiten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 1b BetrAVG).

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Ich habe eine Datsche - gilt sie auch als Vermögen?

Eine Vermögensberücksichtigung kann nur unter Wertung aller Umstände des Einzelfalles in Betracht kommen. Insbesondere muss ein möglicher Verkauf wirtschaftlich sinnvoll sein.

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Muss ich die Sparbücher meiner Kinder auflösen?

In der Regel nicht. Das Vermögen Ihrer Kinder ist durch einen Freibetrag geschützt. Für minderjährige Kinder liegt er bei 3.100 Euro. Hinzu kommt ein Freibetrag von 750 Euro für notwendige Anschaffungen, wie er jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zusteht. Wenn das Vermögen Ihres Kindes diese Freibeträge überschreitet, liegt keine Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II vor und das Kind hat keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II.

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Muss ich meine Eigentumswohnung oder mein Haus verkaufen?

Eine Wohnung oder ein Haus, die/das Sie nicht selbst bewohnen, ist Vermögen. Soweit hierdurch die Vermögensfreibeträge überschritten sind, liegt keine Hilfebedürftigkeit vor und Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Leben Sie selbst in der Wohnung oder dem Haus, wird die Angemessenheit in der Regel bis zu einer Wohnfläche von 130 m² als angemessen anerkannt. Ist sie größer, prüfen die Träger, ob Bereiche abtrennbar und damit verkäuflich sind. Eventuell verlangen die Träger von Ihnen, dass Sie einzelne Zimmer vermieten.

Sollte die Wohnung noch nicht abbezahlt sein, übernehmen die Träger des Arbeitslosengelds II die Schuldzinsen in angemessenem Umfang, die Grundsteuer und sonstige öffentliche Abgaben sowie Nebenkosten, nicht jedoch die Tilgungsraten.

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Muss ich meine Lebensversicherung kündigen, wenn ich Arbeitslosengeld II bekomme?

Eine Kapital bildende Lebensversicherung zählt als Vermögen. Für Vermögen jeder Art gilt ein Grundfreibetrag von 150 Euro je Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren Partner (mindestens 3.100 Euro und maximal jeweils 9.750 Euro). Wenn Sie vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, beträgt der Freibetrag 520 Euro pro Lebensjahr. Die Höchstgrenze liegt bei 33.800 Euro.

Dient Ihre Lebensversicherung der Altersvorsorge und haben Sie vertraglich vereinbart, das angesparte Vermögen nicht vor Erreichen des Rentenalters zu verwerten, gilt hierfür ein weiterer Freibetrag von je 750 Euro pro Lebensjahr bis maximal 48.750 Euro.

Eine Lebensversicherung wird nicht als Vermögen berücksichtigt, wenn eine Verwertung wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre.

Ein Verkauf, bei dem als Erlös weniger als 90 Prozent der eingezahlten Beiträge erzielt werden, gilt als nicht wirtschaftlich. Allerdings kann auch die Beleihung des Vertrages in Betracht kommen.

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Was ist, wenn ich nach Abgabe des Antrags unerwartet eine Erbschaft mache?

Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse unverzüglich den Trägern mitzuteilen - egal ob Ihr Antrag noch bearbeitet wird oder bereits angenommen ist. Ein mögliches Erbe wird als Einkommen - nicht als Vermögen - berücksichtigt.

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Welche Vermögensfreibeträge gelten jetzt?

Die Schongrenze für das Altersvorsorgevermögen außerhalb der Riester-Rente beträgt 750 Euro pro vollendeten Lebensjahr der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person und deren Partnerin oder Partner, derzeit maximal für jeden 48.750 Euro

Für sonstiges Vermögen gilt zusätzlich ein Grundfreibetrag von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person und deren Partnerin oder Partner(mindestens aber jeweils 3.100 Euro für jeden bleiben auf jeden Fall anrechnungsfrei, maximal kann der Freibetrag für jeden 9.750 Euro betragen).

Das Schonvermögen für hilfebedürftige Minderjährige beträgt 3.100 Euro (siehe Frage Sparbücher der Kinder auflösen.).

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Wie wird das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit auf das Arbeitslosengeld II angerechnet?

Grundsätzlich gilt: Die ersten 100 Euro sind immer anrechnungsfrei.

Außerdem wird für Erwerbstätige ein Freibetrag bei Erwerbstätigkeit abgesetzt. Über 100 Euro monatlich hinausgehendes Bruttoeinkommen bis 800 Euro monatlich ist zu 20 Prozent anrechnungsfrei. Weiteres Bruttoeinkommen bis 1.200 Euro monatlich wird noch zu 10 Prozent anrechnungsfrei gestellt. Für Beschäftigte mit Kindern beträgt die Grenze 1.500 Euro.

Daraus ergeben sich zum Beispiel folgende Freibeträge:

Bruttoverdienst anrechnungsfreier Betrag
100 Euro 100 Euro
200 Euro 120 Euro
400 Euro 160 Euro
800 Euro 1000 Euro * 240 Euro 280 Euro * gilt ab 1. Juli 2011
1.200 Euro 300 Euro
1.500 Euro mit Kind 330 Euro

Zusätzlich können bei Erwerbseinkommen über 400 Euro nach § 11b Abs. 2 SGB II weitere Beträge abgesetzt werden, wenn die notwendigen Aufwendungen für die Erwerbstätigkeit 100 Euro übersteigen. Durch die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (AlgIIV) werden einige der Absetzbeträge, z.B. Fahrtkosten zur Arbeitsstätte pauschaliert.

Demnach sind vom Einkommen absetzbar:

  • die auf das Einkommen entrichteten Steuern und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung in voller Höhe
  • die Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen oder privaten Versicherungen (z.B. Kfz-Haftpflichtversicherung) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen
  • die Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen, die zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber nach Grund und Höhe angemessen sind (Pauschbetrag von 30 Euro monatlich),
  • geförderte Altersvorsorgebeiträge (Beiträge zur "Riester-Rente") nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbetrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten sowie
  • die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben ("Werbungskosten"). Derzeit ist monatlich pauschal ein Betrag von 15,33 Euro (Ein Sechzigstel der steuerrechtlichen Werbungskostenpauschale) absetzbar. Höhere Ausgaben können berücksichtigt werden.

Zusätzlich sind die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel absetzbar. Beim eigenen Auto/Motorrad ist ein Betrag in Höhe von 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Verbindung absetzbar. Das gilt nicht, wenn Bus oder Bahn deutlich billiger sind.

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Wird die Eigenheimzulage auf das Einkommen angerechnet?

Nein, die Eigenheimzulage wird bei der Berechnung des ALG II nicht als Einkommen berücksichtigt, soweit sie nachweislich zur Finanzierung einer selbst bewohnten Immobilie verwendet wird, die den angemessenen Wohnraum nicht übersteigt.

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Wird Erziehungs- und Pflegegeld für ein Vollzeit-Pflegekind als Einkommen angerechnet?

Das Leistungen bei Vollzeitpflege nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) setzen sich aus einer Leistung für tatsächliche Ausgaben für das Kind (Erstattung der materiellen Aufwendungen) und einem angemessenen Beitrag zur Anerkennung der Förderungsleistung zusammen. Der Aufwendungsersatz stellt kein Einkommen der Pflegeperson dar.

Der "Beitrag zur Anerkennung der Förderungsleistung" zählt als Einnahme der Pflegeperson. Dieser Betrag beläuft sich derzeit nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge auf 202 Euro pro Kind und Monat.

Ausgehend von 202 Euro monatlich je Pflegekind bei Vollzeitpflege werden folgende Beträge als Einkommen berücksichtigt:

1. Pflegekind - keine Anrechnung

2. Pflegekind - keine Anrechnung

3. Pflegekind - 151,50 EUR

4. und weitere Pflegekinder - 202,00 EUR

Zudem zählt das Kindergeld, das die Pflegeeltern für das Pflegekind/die Pflegekinder erhalten, bei den Eltern als Einkommen. Vom Kindergeld wird daher bei den Eltern mindernd berücksichtigt:

  • 92,00 Euro (wenn das Pflegekind das älteste Kind der Pflegeltern ist)
  • 138,00 Euro (bei 184,00 Euro Kindergeldbetrag) bzw. 142,50 Euro pro Kind (bei 190 Euro Kindergeldbetrag) bzw. 161,25 Euro pro Kind (bei 215,00 Euro Kindergeldbetrag) bei den anderen Kindern.

Dagegen sind Leistungen nach dem SGB VIII für die Kindertagespflege als Einkommen zu berücksichtigen, da sie regelmäßig in Ausübung der Erwerbstätigkeit zufließen.

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Wird meine Rente auf das Arbeitslosengeld II angerechnet?

Wenn Sie eine Altersrente beziehen, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Das gilt auch, wenn Sie eine vorgezogene Altersrente bekommen. Reicht die Rente selbst für Ihren Lebensunterhalt nicht aus, können Sie Sozialhilfe beantragen.

Bei anderen Renten handelt es sich grundsätzlich um Einkommen, das auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Allerdings gibt es Ausnahmen: So ist die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz anrechnungsfrei. Ebenso wird die Rente oder Beihilfe, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz erbracht wird, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nicht angerechnet. Übersteigt die Rente den gesetzlichen Bedarf des Rentners, wird der übersteigende Teil beim Arbeitslosengeld II für den Partner oder die Kinder des Rentners berücksichtigt.

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