Das vorrangige Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht darin, erwerbsfähige Hilfebedürftige in das Erwerbsleben zu integrieren. Der Einsatz der Arbeitskraft zur Erzielung von Einkommen steht hierbei im Mittelpunkt der Bemühungen, die vorübergehende Notlage zu beenden bzw. zu verringern.
Es gilt der Grundsatz von Fördern und Fordern. Um dieses Ziel zu unterstützen, stehen eine Vielzahl von verschiedenen Eingliederungsleistungen nach dem SGB II zur Verfügung, so u.a. Leistungen aus dem Vermittlungsbudget zur Förderung der Anbahnung oder Aufnahme einer Beschäftigung, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, die Förderung der beruflichen Weiterbildung einschließlich des Nachholens des Hauptschulabschlusses, Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen an Arbeitgeber (Eingliederungszuschüsse), Förderung der beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer, Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter, kommunale Eingliederungsleistungen (z. B. Kinderbetreuung, Sucht- und Schuldnerberatung), Einstiegsgeld, Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, Förderung von Arbeitsgelegenheiten, Leistungen zur Beschäftigungsförderung und Leistungen der Freien Förderung.
Zusätzliche Eingliederungsleistungen nach anderen Vorschriften sind z. B. die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen einschließlich des Rechtsanspruchs auf das Nachholen des Hauptschulabschlusses für Jugendliche und der Ausbildungsbonus nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführten Integrations- und Sprachkurse.
Das Einstiegsgeld
Wer arbeitet, soll mehr Geld in der Tasche haben als jemand, der ausschließlich Leistungen bezieht. Dies ist bereits durch die Freibeträge bei Erwerbstätigkeit gewährleistet. Wer aber arbeitslos ist und eine Arbeit aufnimmt, die weniger oder unwesentlich mehr bringt als das Arbeitslosengeld II oder wer sich selbständig macht, kann zusätzlich einen Job-Zuschuss in Form des Einstiegsgeldes erhalten.
Zusatzjobs
Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (in der Öffentlichkeit irreführenderweise "Ein-Euro-Jobs" genannt, von der Bundesregierung als Zusatzjobs bezeichnet) können Arbeiten gefördert werden, die zusätzlich sind und im öffentlichen Interesse liegen.
Qualifizierung und Weiterbildung
Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung soll die Vermittlungschancen deutlich verbessern. Berücksichtigt werden sollen dabei die eigenen Fähigkeiten, insbesondere der bisherige berufliche Werdegang und Vorkenntnisse.
