Im Gespräch macht sich der persönliche Ansprechpartner ein Bild über individuelle Situation, Kenntnisse und Wünsche eines Arbeitsuchenden. Gemeinsam werden Fähigkeiten und Stärken erarbeitet. Dort wo Unterstützungsbedarf bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt besteht, erarbeiten persönlicher Ansprechpartner und Arbeitsuchender Lösungsansätze und vereinbaren geeignete Maßnahmen, um Lücken zu schließen und Probleme aus dem Weg zu räumen.
Die Eingliederungsvereinbarung ist das zentrale Instrument zur Unterstützung der gemeinsamen Eingliederungsbemühungen von persönlichem Ansprechpartner und Hilfesuchendem. Der Grundgedanke ist hierbei, den Eingliederungsprozess grundsätzlich auf der Basis gemeinsam vereinbarter Ziele und gegenseitiger Rechte und Pflichten aufzubauen. Dazu werden in der Eingliederungsvereinbarung die Rechte und Pflichten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen verbindlich festgelegt. So wird beispielsweise festgelegt, welche eigenen Aktivitäten der Hilfebedürftige bei der Arbeitsuche unternehmen muss und welche unterstützenden Eingliederungsleistungen der Leistungsträger dabei erbringt. Der persönliche Ansprechpartner überprüft regelmäßig gemeinsam mit dem Hilfebedürftigen die Fortschritte. So stellt er schnell fest, welche Bemühungen Erfolg versprechen und welche Aktivitäten nicht zum Ziel führen.
Missachtet der Arbeitsuchende seine Verpflichtungen, muss er mit Kürzung der Geldleistung rechnen.
