Persönliche Ansprechpartner und Fallmanager
Jeder Bezieher von Arbeitslosengeld II hat einen persönlichen Ansprechpartner. Den Ansprechpartnern stehen gegebenenfalls Fallmanager zur Seite.
Die wichtigsten Begleiter bei der Suche nach Arbeit sind die persönlichen Ansprechpartner. Sie betreuen die Empfänger von ALG II und vermitteln sie, wenn möglich, in den Arbeitsmarkt.
Zuständigkeiten
Für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Agenturen für Arbeit und die Kreise und kreisfreien Städte, die kommunalen Träger, zuständig.
Die kommunalen Träger sind zuständig für folgende Leistungen:
- Unterkunft und Heizung
- Kinderbetreuung
- Schuldner- und Suchtberatung
- psychosoziale Betreuung, soweit sie zur Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich ist
- Erstausstattung mit Bekleidung und Wohnung
- Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Die Agenturen für Arbeit sind zuständig für alle übrigen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende:
- arbeitsmarktbezogene Eingliederung (Beratung, Vermittlung, Förderung von Maßnahmen zur Integration in Arbeit)
- Sicherung des Lebensunterhaltes (ALG II, Sozialgeld, Mehrbedarf)
- Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Jobcenter
Die gemeinsamen Einrichtungen
Im Regelfall bilden die Träger - Agenturen für Arbeit und der kommunale Träger - seit dem 1. Januar 2011 eine gemeinsame Einrichtung (gE). Diese Organisation der Zusammenarbeit der Träger ist verfassungsrechtlich abgesichert und gewährleistet auf Dauer eine bürgerfreundliche Leistungsgewährung "aus einer Hand".
Die zugelassenen kommunalen Träger
Seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende führen zugelassene kommunale Träger (zkT) die Grundsicherung für Arbeitsuchende in alleiniger Verantwortung durch. Sie organisieren die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende allein, also ohne die Agentur für Arbeit. In 67 Kreisen und kreisfreien Städten ist dieser Ausnahmefall der Organisationsform jetzt auf Dauer gesichert. Zusätzlich dürfen ab dem 1. Januar 2012 weitere 41 Kommunen die Grundsicherung für Arbeitsuchende eigenverantwortlichen durchführen. Zukünftig werden daher insgesamt 108 zugelassene kommunale Träger allein verantwortlich sein.
Die gemeinsamen Einrichtungen und die zugelassenen kommunalen Träger führen die Bezeichnung Jobcenter.
In 21 Kreisen und kreisfreien Städten in denen weder eine gemeinsame Einrichtung besteht, noch ein zugelassener kommunaler Träger zugelassen ist, nehmen die örtliche Agentur für Arbeit und der kommunale Träger ihre Aufgaben getrennt voneinander wahr. Diese getrennte Aufgabenwahnehmung ist nur noch bis zum 31. Dezember 2011 zulässig. In 16 Kommunen werden die getrennten Aufgabenwahrnehmungen zum 1. Januar 2012 in die Organisationsform gemeinsame Einrichtung überführt. 5 Kreise sind ab dem 1. Januar 2012 zugelassener kommunaler Träger.
Der Bescheid
Die Entscheidung über den Antrag auf Arbeitslosengeld II wird per Post zugestellt. Ein Bescheid informiert über Höhe und Dauer der Leistungen.
Er informiert zusätzlich darüber, auf welches Konto die Leistungen gezahlt werden, bei welcher Krankenkasse und welchem Rentenversicherungsträger die Antragsteller versichert sind. Aus den beigefügten Berechnungsbögen kann man entnehmen, wie sich die Beträge im Einzelnen zusammensetzen und ob und in welcher Höhe Einkommen und Vermögen berücksichtigt wurde.



