Mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine einheitliche Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen geschaffen worden, die hilfebedürftig sind, weil sie entweder keine Arbeit haben oder das Arbeitseinkommen nicht ausreicht. Sie können damit ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familie bestreiten.
Außerdem wird ihre berufliche Eingliederung umfassend gefördert. Zum einen mit arbeitsmarktbezogenen Leistungen wie Vermittlung, Berufsberatung, Aus- und Weiterbildung sowie der unmittelbaren Förderung der Beschäftigung. Zum anderen mit kommunalen Angeboten wie Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosozialer Betreuung und Kinderbetreuung.
Damit sind die Grundlagen dafür geschaffen worden, dass auch Menschen, die lange Zeit arbeitslos sind, wieder bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.
Zusätzlich zu den maßgebenden Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche werden ab dem 01.01.2011 die neuen Bildungs- und Teilhabeleistungen - das sogenannte Bildungspaket - erbracht.
Leistungen
Arbeitslosengeld II kann nur erhalten, wer bestimmte Pflichten erfüllt. Im Vordergrund steht dabei die Bemühung, seinen Lebensunterhalt durch eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt selbst zu finanzieren. Wer die Voraussetzungen erfüllt und trotzdem nicht genug Geld zum Leben hat, erhält bestimmte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Anspruch haben auch Personen, die zwar einen Arbeitsplatz haben, ihre Existenz damit aber nicht finanzieren können.
Informationen für verschiedene Zielgruppen
Unterschiedliche Menschen haben unterschiedliche Ansprüche: Jugendliche suchen nach Ausbildungsplätzen, Migrantinnen und Migranten wollen ihre Deutschkenntnisse vertiefen und Ältere und behinderte Menschen haben besondere Bedürfnisse an den Arbeitsplatz. Die Grundsicherung und deren Förderleistungen soll allen Zielgruppen den Wiedereinstieg in das Berufsleben ermöglichen.
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie alle Infos zum Bildungspaket.
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