Förderleistungen
Das Einstiegsgeld
Wer arbeitet, soll mehr Geld in der Tasche haben als jemand, der ausschließlich Leistungen bezieht. Dies ist bereits durch die Freibeträge bei Erwerbstätigkeit gewährleistet. Wer aber arbeitslos ist und eine Arbeit aufnimmt, die weniger oder unwesentlich mehr bringt als das Arbeitslosengeld II oder wer sich selbständig macht, kann zusätzlich einen Job-Zuschuss in Form des Einstiegsgeldes erhalten.
Arbeitsgelegenheiten
Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (in der Öffentlichkeit "Ein-Euro-Jobs" genannt) können Arbeiten gefördert werden, die zusätzlich und wettbewerbsneutral sind und im öffentlichen Interesse liegen. Über die Förderung entscheiden die regional zuständigen Jobcenter entsprechend der individuellen Erfordernisse der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Die Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten erhalten zusätzlich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen. Die Mehraufwandsentschädigung wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Qualifizierung und Weiterbildung
Heute besteht eine Berufslaufbahn oft aus vielen Stationen. Einzelne Ausbildungen sind aufgrund der zunehmenden Teamorientierung und der Projektarbeit immer weniger das zentrale Einstellungskriterium.
Im modernen Berufsalltag finden die Stärken unterschiedlichster Begabungen und Qualifikationen Eingang in die Arbeit. Anpassungsfähigkeit und der Wille, Neues zu erlernen, sind dabei Grundvoraussetzungen.




